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FAQ

JUGENDSCHUTZ

Gesundheits- und Jugendschutzkonzept des CSC-Cake e.V.

Zugangsbeschränkungen und Mitgliedschaft:

  • Nur volljährige Personen ab 21 Jahren sollten Mitglieder des Clubs sein.
  • Ein strenger Aufnahmeprozess sollte sicherstellen, dass alle Mitglieder volljährig, mindestens 21 Jahre alt sind und die Gesundheits- und Jugendschutzrichtlinien des Clubs verstehen.
  • Der Zugang zum Club sollte nur Mitgliedern gestattet sein und nicht der Öffentlichkeit zugänglich sein.

Aufklärung und Prävention:

  • Implementierung von Aufklärungsprogrammen über den verantwortungsvollen Konsum von Cannabis.
  • Bereitstellung von Informationsmaterialien zu den Risiken des Cannabiskonsums, insbesondere für Jugendliche.
  • Organisation von Workshops und Veranstaltungen zur Suchtprävention und Gesundheitsaufklärung.

Produktqualität und -kontrolle:

  • Sicherstellung, dass das angebaute Cannabis den gesetzlichen Standards entspricht und frei von Verunreinigungen ist.
  • Regelmäßige Überprüfung der Anbaubedingungen, um sicherzustellen, dass sie den Gesundheitsstandards entsprechen.
  • Implementierung von Qualitätskontrollverfahren für den Anbau, die Ernte und die Lagerung von Cannabisprodukten.

Sicherheit am Arbeitsplatz:

  • Schulung des Personals in Sicherheitsprotokollen für den Anbau und die Verarbeitung von Cannabis.
  • Bereitstellung angemessener Schutzausrüstung für Mitarbeiter, die mit Cannabisprodukten arbeiten.

Sicherheits- und Notfallmaßnahmen:

  • Einrichtung von Sicherheitsvorkehrungen, um den unbefugten Zugriff auf den Anbau- und Verarbeitungsbereich zu verhindern.
  • Entwicklung eines Notfallplans für den Umgang mit Zwischenfällen wie Bränden, Unfällen oder medizinischen Notfällen.

Beschränkung des Konsums vor Ort:

  • Untersagung des Konsums von Cannabisprodukten innerhalb des Clubs, um die öffentliche Gesundheit zu schützen.
  • Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften bezüglich des Konsums von Cannabisprodukten in der Öffentlichkeit.

Zusammenarbeit mit lokalen Behörden und Gesundheitseinrichtungen:

  • Aufrechterhaltung einer offenen Kommunikation und Zusammenarbeit mit lokalen Gesundheitsbehörden, um die Einhaltung der Gesetze und Vorschriften zu gewährleisten.
  • Bereitstellung von Ressourcen und Unterstützung für Personen, die Hilfe bei der Bewältigung von Cannabisabhängigkeit benötigen.
  • Zusammenarbeit mit Behörden und Beratungsstellen.

Ansprechpartner bei der Stadt Berlin:

Ansprechpartner bei der Beratungsstelle Suchthilfezentrum Berlin e.V.: